...und plötzlich wurde aus einem Gewerbegebiet ein Industriegebiet.

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind alle Flächen als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Die Begründung vom 25.06.2018 war Teil der Unterlagen zu diesem Verfahrensschritt und ist nicht mehr online auf den Seiten der Stadt Alzey abrufbar. Das Dokument liegt der IG-Holzweg vor und ist laut Aussage der Stadt Alzey im Rathaus einsehbar. Auf Seite 34 (unten abgebildet) wird das gesamte Plangebiet als Gewerbegebiet festgesetzt und dies mit Lärmschutz, Ansiedlung von Geschäfts- Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie dem Erhalt des Landschaftscharakters und des Erholungswerts begründet.

Im Gegensatz dazu werden in der aktuellen Bauleitplanung zwei Drittel der damals ausgewiesenen Fläche für Gewerbegebiete (GE) nun als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.

Gemäß der Antwort der Verwaltung in der Stadtratssitzung vom 7.6.2021 auf die Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ ist die Aufteilung heute ca. 36,8 ha GI und ca. 19,25 ha GE.

In der Begründung vom 23.02.2021 wird aufgeführt, dass auch flächenintensivere Betriebe, wie bspw. Logistik-Unternehmen angesiedelt werden sollen. Die früheren Ausschlussgründe für ein Industriegebiet werden aktuell wie folgt behandelt:

1. Lärm/Immissionsschutz
Es werden Emissionskontingente festgesetzt, welche auch in diesen GI-Gebieten „entsprechende“ Einschränkungen aus schalltechnischer Sicht für künftige Nutzungen zur Folge haben sollen.

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Der Aussage von 2018, dass diese „in einem GI selbstständig nicht (nicht einmal als Ausnahme) zulassungsfähig [wären]“ steht die Aussage von 2021 gegenüber, dass „selbstverständlich aber auch Betriebe zulässig sind, die auch in einem Gewerbegebiet zugelassen werden können“. Diese geänderte Rechtsauffassung ist nicht weiter erklärt.

3. Charakter dieses rheinhessischen Landschaftsausschnittes
Das Ziel von 2018, den Landschaftsausschnitt im Selztal (Landschaftsschutzgebiet), der auch eine Bedeutung für die Naherholung und den (z. B. Wein- / Fahrrad- o.a.) Tourismus aufweist, nicht von typisch „industriell anmutenden Strukturen“ zu überformen, ist in der Begründung von 2021 ohne Erklärung ersatzlos gestrichen.

Begründung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.06.2018:

Bauplan

Begründung vom 23.02.2021 (aktuell):

Auszug aus den Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ in der Stadtratssitzung vom 7.6.2021: